Allgemeine Geschäftsbedingungen

Für spezifische Angebote und Beratung über die Materialien bitte eine Anfrage per E-Mail an info_at_rottensteiner.net oder per Fax an +39 0471 357 101 schicken. Zudem können Sie uns unter folgenden Nummern kontaktieren:
Büro: +39 0471 356 173
Büro Baustoffhandel: +39 0471 358 400

Alle angegebenen Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlich vorgesehenen MwSt.
Zahlungsbedingung: Bankquittung 30 Tage ab Rechnungsdatum oder Sonderkonditionen nach Vereinbarung.
Bei Nichtbezahlung bzw. verspäteter Zahlung steht es der Fa. Rottensteiner GmbH frei, laufende Lieferungen einzustellen. Auf die Summe der überfälligen Rechnungen werden die von der EU-Richtlinie vorgesehenen Verzugszinsen und die für die Eintreibung anfallenden Spesen berechnet.

Diese Preislisten ersetzen alle vorhergehenden und gelten bis auf Widerruf beziehungsweise bis zum Erscheinen einer neuen Preisliste.

Sand - Schotter Porphyr

Zustellung:
Um einen reibungslosen Ablauf der Materialzustellungen zu ermöglichen, muss während des gesamten Lieferzeitraumes die Zufahrt zur Baustelle oder zum Lieferort garantiert und ohne Behinderung gewährleistet sein. Eventuelle Wartezeiten, die in diesem Zusammenhang entstehen können, werden in Regie verrechnet. Sämtliche behördlich geforderten Auflagen bzw. Bewilligungen und Kollaudierungen die Zufahrt betreffend, müssen vom Auftraggeber gegeben sein. Eventuelle Schäden am Straßenbelag oder Folgeschäden fallen nicht in die Verantwortlichkeit der Firma Rottensteiner Gmbh.

Selbstabholung:
Bei Selbstabholung von Inertmaterialien ist das Betreten des Recyclinggeländes nur in Begleitung von Fachpersonal der Firma Rottensteiner Gmbh gestattet.

Alle Materialien im Sitz Klobenstein werden gewichtsweise verkauft. Materialien vom Steinbruch Gebrack auf m3 Basis. Bei Abholung oder Lieferung des Materials muss dessen Qualität und Menge sofort kontrolliert werden und wird mit der Unterschrift des Auftraggebers auf dem Lieferschein bestätigt. Nachträgliche Reklamationen werden nicht angenommen.

Deponiegebühren

Beim Umgang mit Recyclingprodukten ist unbedingt darauf zu achten, dass es laut D.LH. 69/99 verboten ist, diese in Trinkwasserschutzzonen A/B, im Umkreis von 100 m von Trinkwasser-Tiefbrunnen, in Biotopen oder Naturparks zu verwenden.

Annahmebedingungen für die Entsorgung von Material:
Die abzuladenden Mengen werden auf LKW mittels Waage bzw. in m³, wie in der Liste angeführt, ermittelt. Der Abfallerzeuger bzw. Transporteur ist für die Erklärung über die Zusammensetzung der angegebenen Materialien verantwortlich. Die Annahme und die Klassifizierung der angelieferten Materialien unterliegt dem Urteil des Fachpersonals der Bauschuttrecyclinganlage der Firma rottensteiner gmbh. Der Fremdanteil wird auf das Volumen berechnet. Giftige und/oder schädliche Abfälle, Medikamentenreste u.ä., verseuchtes Erdreich und Flüssigkeiten (Öle u.ä.), asbesthaltige Materialien, Kühlschränke und Autowracks, verunreinigter Bauschutt, usw. werden nicht angenommen. Durch die Unterschrift des Abfallerzeugers bzw.Transporteurs auf dem Abfallannahmeschein erklärt sich dieser mit der Menge und Klassifizierung des Materials einverstanden. Nachträgliche Reklamationen werden nicht angenommen. Sollten sich im angelieferten Material Giftstoffe, sowie andere bodenbelastende Substanzen befinden, steht der Firma rottensteiner gmbh das Recht zu, alle entstandenen Kosten und Schäden aus der unerlaubten Anlieferung, ohne jegliche Ausnahme und Vorbehalt, dem Abfallerzeuger anzulasten. Der Abfallerzeuger bleibt bis zur ordnungsgemäßen Entsorgung Eigentümer des angelieferten Materials.

Das Betreten der Recyclinganlage ist nur in Begleitung von Fachpersonal der Firma Rottensteiner Gmbh gestattet. Der zu entsorgende Abfall muss stets durch das entsprechende Müllidentifikationsformular in der vorgesehenen Form (ausgenommen Materialien der Kat. 1) begleitet werden.

Fertigbeton

  1. Die Firma Rottensteiner Gmbh lehnt jede Verantwortung für den gelieferten Beton ab, wenn der Kunde selbst oder dessen Beauftragte Zugaben von Wasser, Zusatzmittel oder anderen Materialien verlangen. Für die richtige Auswahl der Betonart und deren Menge ist allein der Auftraggeber verantwortlich.
  2. Beim Überschreiten der Entladezeit von 5 min. je m3 gelieferten Beton oder bei Temperaturen unter dem Gefrierpunkt haften wir nicht für die Güte des Betons.
  3. Für Fehler beim Einbau des Betons oder dessen Nachbehandlung übernehmen wir keine Haftung.
  4. Eventuelle Beanstandungen werden nur akzeptiert, wenn sie innerhalb von 5 Tagen ab Lieferdatum in schriftlicher Form gemacht werden. Beim Entladen erkannte Mängel müssen auf dem Lieferschein vermerkt werden. Reklamationen für Lieferungen, bei welchen Probewürfel erstellt wurden,
    können nur innerhalb von 3 Monaten eingebracht werden. Für Beanstandungen von Betonlieferungen werden nur Probewürfel berücksichtigt, welche vor der Abfahrt in unserem Werk oder unmittelbar nach der Ankunft auf der Baustelle und in Gegenwart eines von uns Beauftragten gefertigt und von einer offiziellen Prüfstelle geprüft werden. Beanstandungen entbinden nicht von der Zahlungspflicht.
  5. Die Betonproben müssen von einem Beauftragten der Firma Rottensteiner Gmbh lt. den gültigen Normen ausgeführt werden. Außer für Fertigbeton nach Zementdosierung ist für alle gelieferten Betonsorten der Nachweis auf Konformität durch eine Konformitätserklärungen gewährleistet. Für die werksinterne Produktionskontrolle werden regelmäßige Betonprüfungen durchgeführt. Falls vom Auftraggeber Probewürfel für die Betonprüfungen gewünscht bzw. gefordert werden, ist dies bei der Betonbestellung mitzuteilen. Die Probewürfel werden dann nach Absprache direkt von der Firma Rottensteiner Gmbh oder vom Aufftraggeber selbst in eine offizielle Prüfanstalt gebracht. Die dafür anfallenden Kosten werden dem Auftraggeber angerechnet.
  6. Liefertermine: Es können keine verbindlichen Liefertermine gemacht werden. Die Firma Rottensteiner Gmbh übernimmt keinerlei Haftung für verspätete oder abgesagte Lieferungen, welche auf folgende Gründe zurückzuführen sind: Brand an Anlage bzw. Betonlastkraftwagen, Streiks, Abendveranstaltungen, schlechte Witterungsverhältnisse, Verkehrsunterbrechungen, gefährliche oder nicht befahrbare Baustellenzufahrten, unerhältliche Rohstoffe oder Gerätschaften und für jegliche nicht direkt von der Fa. rottensteiner gmbh abhängenden Gründe. Direkte oder indirekte Schäden jeglicher Art oder Pönalen von Seiten des Aufftraggebers werden nicht berücksichtigt.
    Es steht der Fa. Rottensteiner Gmbh frei, im Falle von Lieferungsverhinderungen Lieferungen teils oder zur Gänze anderen Firmen zu übergeben, in Beibehaltung der vereinbarten Konditionen und Garantien.
  7. Die Zufahrt zur Baustelle oder zum Lieferort muss garantiert und ohne Behinderung gewährleistet sein. Sämtliche behördlich geforderten Auflagen bzw. Bewilligungen und Kollaudierungen welche die Zufahrt betreffen, müssen vom Aufftraggeber gegeben sein. Der Kunde hat die Zufahrten zur Baustelle abzusichern, damit sie für die Mitarbeiter und Maschinen der Fa. Rottensteiner Gmbh keine Gefährdung darstellen. Der Kunde muss die geltenden Bestimmungen in Bezug auf Arbeitssicherheit einhalten und auch die Mitarbeiter der Fa. Rottensteiner Gmbh über die Risiken und Gefährdungen der Baustelle informieren und sie gegebenenfalls unterstützen. Eventuelle Schäden an der Fahrbahn oder Folgeschäden fallen nicht in die Verantwortlichkeit der Firma Rottensteiner Gmbh.
  8. Betonpumpe: Bei Betonlieferungen mit Gebrauch einer Pumpanlage wird diese laut Preisliste separat verrechnet. Der Auftraggeber verpflichtet sich, den Platz für die Platzierungs-, Montage- und Abbauvorgänge der Pumpe bereitzustellen. Es können nur Betonsorten gepumpt werden, welche für die Pumpenanlage geeignet sind.
  9. Die Qualität der Ware entspricht den gültigen Normen und Gesetzen.
  10. Im Falle einer Steigerung der Zementpreise behalten wir uns das Recht einer Preisänderung vor.
  11. Bei der Lieferung von Dosierbeton weisen wir darauf hin, daß die Verantwortung für das richtige Einsetzen des Betons beim Auftraggeber liegt.

Baustoffe

Bei Abholung oder Lieferung des Materials muss dessen Qualität und Menge sofort kontrolliert werden und wird mit der Unterschrift des Auftraggebers auf dem Lieferschein bestätigt. Nachträgliche Reklamationen werden nicht angenommen.

Retournahme von überschüssigen Waren ist auf alle Fälle mit dem Baustoffhandel abzuklären und nur nach Einverständnis der Fa. Rottensteiner Gmbh gültig.

Fakturierte Paletten werden bei Retourlieferungen in einwandfreien Zustand, gutgeschrieben.

AGBs

Hier unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen zum downloaden.